Voraussetzungen sind lediglich ein Internetzugang mit Standard-Internetbrowser und ein handelsüblicher Drucker. Zur Begleichung der folgenden Kosten können elektronische Kostenmarken gekauft werden:
- Gerichtskosten,
- Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten sowie
- Geldbeträge nach der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung und z.B. die der Justizverwaltung zuerkannten Geldauflagen, wenn sie nicht der Kasse zur Einziehung überwiesen worden sind.
Die Elektronische Kostenmarke ist insbesondere für eilbedürftige Verfahren vorgesehen, die eines Kostenvorschusses bedürfen. Eine Zahlung mit der Elektronischen Kostenmarke ist dagegen nicht für Forderungen geeignet, für die bereits gerichtliche Kostenrechnungen ausgestellt wurden.
Bitte beachten Sie:
Bevor die Zahlung bei der Justiz mittels Überweisung eingeht und die Kostenmarke als bezahlt gilt, kann es unter Umständen mehrere Tage dauern (üblicher Überweisungsweg). Es wird daher empfohlen, eine E-Mail Anschrift anzugeben, um über den Zahlungseingang bei der Justiz unterrichtet zu werden. Bei der Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig. Bei dieser Zahlungsart entstehen jedoch zusätzliche Kosten.