Für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft sind das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft grundsätzlich
montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
geöffnet.
Die Staatsanwaltschaft Münster ist freitags bis 15:00 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich.
Sprechzeiten des Justizzentrums
Sofern Sie ohne Terminsvereinbarung kommen, beachten Sie bitte die Sprechzeiten der jeweiligen Behörde.