Uhr Quelle: Justiz NRW

Für Rechtsuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie für Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft sind das Landgericht, das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft grundsätzlich

montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

geöffnet.

Die Staatsanwaltschaft Münster ist freitags bis 15:00 Uhr geöffnet.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich.

Sprechzeiten des Justizzentrums

Sofern Sie ohne Terminsvereinbarung kommen, beachten Sie bitte die Sprechzeiten der jeweiligen Behörde.

Sprechzeiten der weiteren Justizbehörden